Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lindelberg-Brennerei Zeiss
Inh. Markus Zeiss Stand: 01.01.2021
1. Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Lieferung der Waren zustande.
1.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Lindelberg Brennerei Zeiss
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits die des Bestätigungsschreibens
2.2. Diese Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
2.3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Lindelberg Brennerei Zeiss über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfristen
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
3.2. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, haften wir auf Schadensersatz nur, wenn wir diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
4. Lieferung, Versand
4.1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2. Die Versandart, Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3. Der Käufer hat offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Versandverpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder Frachtführer bei Übergabe anzuzeigen. Gegenüber dem Verkäufer sind offensichtliche Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem sie festgestellt werden oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten erkannt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, gekaufte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen .Evtl. Fehlmengen sind binnen 5 Werktag uns und binnen 7 Werktagen dem Spediteur, in der Regel die Deutsche Post, zu melden.
5. Gewährleistung / Haftungsausschluß
5.1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum.
5.2. Für unsachgemäße Behandlung übernehmen wir keine Gewährleistung.
5.3 Zur Abwicklung von Gewährleistungen senden Sie bitte eine mail an info@lindelberg-brennerei.com
6. Widerrufsrecht
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB der Bundesrepublik Deutschland an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
Lindelberg – Brennerei Zeiss, Oberlindelbach 2, 91338 Igensdorf
Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 100,- übersteigt. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Bitte achten Sie bei der Rücksendung auf Postgerechte Verpackung, Ware die bei Warenrücksendung beschädigt wurde kann von uns leider nicht Rückerstattet werden. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei nicht mehr Original verschlossenen Flaschen. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
9. Ausfuhrgenehmigung
9.1. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Rech
10.1.Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Lindelberg – Brennerei Zeiss, Inh. Markus Zeiss, Oberlindelbach 2, 91338 Igensdorf
Gerichtstand ist Forchheim, Steuer-Nr. des Betriebes 217/191/97636
Telefon: 09126 - 287921 Fax: 09126 - 281005 email: info@lindelberg-brennerei.com
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